Forschungsprämie - Zeigen Sie Größe gehen Sie aufs Ganze
Wenn Ihr unternehmen Forschung oder experimentelle Entwicklung betreibt, haben Sie die Möglichkeit 14 % des F&E Aufwandes in Form der Forschungsprämie vom Finanzamt zurückzuholen.
Es werden dabei sowohl Kosten von eigenbetrieblicher Forschung und Entwicklung als auch von Auftragsforschung anerkannt.
Um eine eigenbetriebliche Forschungsprämie geltend machen zu können, ist ein Gutachten der FFG notwendig.
Die Forschungsprämie steht unabhängig davon zu, ob das Unternehmen Gewinne oder Verluste macht. Sie wird als Steuergutschrift ausbezahlt, die im Verlustfall direkt zu einem Guthaben auf dem Abgabenkonto führt.
Wir unterstützen Sie dabei, dieses Potential zu nutzen!
Bei der Frage, welche Aufwendungen und Ausgaben für F&E im Rahmen einer Forschungsprämie begünstigt werden, gilt es, einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Als Bemessungsgrundlage dienen unter anderem folgende F&E nahen Aufwendungen
- Investitionskosten (!)
- Gemeinkosten
- Personalkosten
- Kosten für Qualitätskontrollen
- etc.
Sprechen Sie mit uns - sehr gerne analysieren wir Ihr F&E Projekt auf Forschungsprämien-Fähigkeit.
News
Das m27-Team wünscht ...
mehr >
Kleine Unternehmen mit großen Ideen, aufgepasst!
mehr >
Sie haben Fragen?
Ihr Ansprechpartner

Mag. Dr. Elisabeth Martinelli
Senior Consultant
T: +43 316 23 23 23 25
Email senden